Kaufbedingungen
Einkaufsbedingungen Embion EMS Controller
Berücksichtigen Sie:
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Der Kunde möchte von Embion ein Produkt mit der Bezeichnung Embion EMS Controller, im Folgenden Produkt genannt, erwerben.
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Embion hat zu diesem Zweck eine Bestellung für den Kunden erstellt. Die Bestellung unterliegt den folgenden Bestimmungen und Bedingungen.
Ich erkläre mich mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
1. Gegenstand des Abkommens
1.1 In diesem Kaufvertrag werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben:Embion: damit ist Embion B.V. gemeint.
Kunde: Käufer des Produkts und/oder Käufer der Lizenz;
Endkunden: die eigenen Kunden des Installateurs;
Installateur: eine professionelle Partei, die für die Installation des Produkts und die Aktivierung der Lizenz bei einem Endkunden verantwortlich ist. Ein Installateur kann auch ein Kunde sein;
Bestellung: schriftliche Bestätigung der Lieferung von Produkten durch Embion
Parteien: Kunde und Embion zusammen
Produkt: bezeichnet im Folgenden den EMS-Controller von Embion;
Lizenz: die Erlaubnis, die Software von Embion zu nutzen, ohne ein Eigentumsrecht an ihr zu erwerben;
Lizenzgebühr: die Gebühr, die Embion und der Kunde für die Nutzung der Lizenz entrichten;
Lizenzgutschein: ein Gutschein im Wert eines bestimmten Betrags, der nur zur (teilweisen) Zahlung der Lizenzgebühr eingelöst werden kann;
Schriftlich: auf Papier oder per E-Mail oder einem vergleichbaren Medium;
Software: alle von oder für Embion entwickelte Software, die zur Anwendung für das Produkt bestimmt ist, wie die Software, auf der das Produkt läuft, die digitale Umgebung, mit der ein Endbenutzer das Produkt konsultieren kann, und Anwendungen, die bei der Installation des Produkts und der Lizenz verwendet werden. Sie betrifft sowohl Backend- als auch Front-End-Software.
1.2 Embion verkauft dem Kunden das Produkt, wie es in der von Embion erstellten Bestellung angegeben ist, und der Kunde kauft es von Embion. Die Software, die das Produkt steuert, ist nicht Bestandteil des vorliegenden Kaufvertrags. Bei der Installation des Produkts wird hierfür ein separater Lizenzvertrag abgeschlossen, der untrennbar mit dem vorliegenden Kaufvertrag verbunden ist.
1.3 Dem Kunden ist bekannt, dass das Produkt erst dann funktioniert, wenn die in den Absätzen 1 und 2 genannte Software installiert ist und zu diesem Zweck ein Lizenzvertrag mit Embion abgeschlossen wurde. Aus diesem Grund wird das Produkt zusammen und untrennbar mit einem Lizenzgutschein im Wert von 250,00 € verkauft.
1.4 Als Gegenleistung zahlt der Kunde den zwischen den Parteien vereinbarten Kaufpreis, wie in der Bestellung gemäß den Bestimmungen in 4.1 angegeben.
1.5 Der Kaufvertrag unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Embion.
2. Ort der Lieferung
Die Art der Lieferung und der Lieferort werden in der Bestellung angegeben. Der Kunde ist berechtigt, die Lieferart und den Lieferort bis zu drei Werktage vor der Lieferung auf schriftlichen Antrag zu ändern. Führt diese Änderung zu nachweisbaren Mehrkosten für Embion, so ist Embion berechtigt, die Erstattung dieser Mehrkosten zu verlangen.
3. Abnahme und Eigentumsübergang
3.1 Ist die Lieferung an den Kunden erfolgt, so gilt der Tag der Erstellung des Ablieferungs- oder Übergabeprotokolls als Abnahmetag.
3.2 Bis zum Zeitpunkt der (endgültigen) Lieferung liegt das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts bei Embion. Das Eigentum an dem Produkt geht nach der Abnahme und der Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
3.3 Nach der Abnahme ist Embion aufgrund des Kaufvertrags nicht verpflichtet, Mängel am Produkt zu beheben, außer in folgenden Fällen
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Der Kunde kann Rechte aus der (den) Garantie(n) geltend machen, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Embion enthalten sind.
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Die Mängel bei der Annahme des Produkts waren verborgen und konnten vom Kunden vernünftigerweise nicht entdeckt werden. In diesem Fall ist Embion verpflichtet, diese Mängel gemäß den Bestimmungen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beheben. Bei der Annahme sichtbare Mängel müssen innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich und unter Beifügung von Beweisen gerügt werden, um einen Anspruch auf Ersatz oder Reparatur des Produkts geltend machen zu können. Bei Reklamationen nach Ablauf dieser Frist gehen die Parteien davon aus, dass das Produkt bei der Annahme nicht mangelhaft war.
4. Preise
4.1 Der Kaufpreis ist in der Bestellung enthalten und bezieht sich auf alle von Embion im Rahmen des Kaufvertrages zu liefernden Produkte. Die Software wird dem Kunden von Embion im Rahmen einer gesondert zu erwerbenden Lizenz, die mit der Installation des Produkts aktiviert wird, gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Soweit Embion zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet ist, erhöhen sich die im Kaufvertrag genannten Beträge um den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuersatz. Alle Preise und Tarife werden stets in EURO festgelegt.
4.3 Beabsichtigt der Kunde, das Produkt im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit an einen Dritten weiterzuverkaufen, darunter auch an mit dem Kunden verbundene Unternehmen und Betriebe, ist es dem Kunden untersagt, das Produkt unter dem von Embion zu diesem Zeitpunkt verwendeten Marktpreis anzubieten. Dieser Marktpreis kann jederzeit unter www.embion.eueingesehen werden. auf meine Rechnung. Der Kunde wird die in diesem Absatz genannte Verpflichtung auch in den Kaufvertrag aufnehmen, den er mit einem Dritten in Bezug auf das Produkt abschließt.
4.4 Ein Verstoß gegen die Bestimmungen in Absatz 3 hat die Verwirkung einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € zur Folge. Diese Vertragsstrafe kann von Embion sofort und außergerichtlich eingefordert werden. Darüber hinaus kann Embion jeden weiteren Schaden vom Kunden zurückfordern.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt auf die in der Bestellung vereinbarte Weise.
5.2 Embion schickt dem Kunden Rechnungen unter Angabe des Datums, der Bestellnummer, der Produkt-ID-Nummer und anderer vom Kunden schriftlich mitgeteilter Angaben.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gemäß dem Kaufvertrag geschuldeten Beträge nach Erhalt der entsprechenden Rechnung und innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist an Embion zu zahlen.
5.4 Wenn der Kunde ohne triftigen Grund seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf von Absatz 5.3 nicht nachkommt, ist er automatisch zur Zahlung verpflichtet. 5.3 seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so schuldet er automatisch die in Art. 3.7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Embion genannten Gebühren.
6. Übertragung von Rechten und Pflichten
6.1 Die Parteien sind nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf einen Dritten zu übertragen. Diese Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden; die zustimmende Partei ist jedoch berechtigt, die Erteilung der Zustimmung an Bedingungen zu knüpfen.
6.2 Will sich Embion bei der Erfüllung des Kaufvertrages Dritter bedienen , sei es im Wege der Untervergabe oder der Arbeitnehmerüberlassung , so ist sie schon jetzt dazu berechtigt. Die Verantwortung und Haftung von Embion für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag sowie ihrer steuer- und sozialversicherungsrechtlichenVerpflichtungen bleiben davon unberührt .
7. IP-Rechte
7.1 Die geistigen Eigentumsrechte an dem Produkt und den im Rahmen des Kaufvertrages zur Verfügung gestellten Unterlagen liegen bei Embion. Vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung von Embion darf der Kunde diese Rechte nicht verletzen. Dieses Verbot gilt im weitesten Sinne, d.h. der Kunde darf weder Informationen unter Verletzung der Schutzrechte von Embionnutzen, verarbeiten und weitergeben noch das Produkt vervielfältigen, disassemblieren oder zurückentwickeln. Der Kunde darf auch keine Schutzvorrichtungen oder Nutzungsbeschränkungen entfernen oder missachten.
7.2 Embion stellt den Kunden von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Kunden geltend machen, weil die Nutzung des Produkts die Schutzrechte des Dritten verletzt, es sei denn:
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Der Kunde hat Embion nicht unverzüglich über den vorgenannten Anspruch informiert;
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Der Anspruch ergibt sich aus der Tatsache, dass der Kunde das Produkt verändert hat und/oder durch Dritte verändern ließ;
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Der Anspruch ergibt sich aus der unsachgemäßen Verwendung des Produkts.
7.3 Die in Artikel 7.2 erwähnte Entschädigung gilt nur, wenn der Kunde Embion von Anfang an in die Behandlung des Anspruchs eines Dritten einbezieht und die zu ergreifenden Schritte in Absprache mit Embion festlegt und Embion und/oder von ihr eingeschalteten Dritten alle erforderliche Mitarbeit gewährt.
7.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Reklamation eines Dritten dazu führen kann, dass das Produkt geändert werden muss oder dass der Kaufvertrag von Embion aufgelöst und das Produkt an Embion zurückgegeben werden muss. In letzterem Fall wird der bereits gezahlte Kaufpreis von Embion zurückerstattet.
8. Vertraulichkeit
8.1 Embion und der Kunde werden alle Anstrengungen unternehmen, um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen der anderen Partei in die Kenntnis oder in die Hände von Dritten gelangen. Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen diese Geheimhaltungspflicht vor oder eine Partei wird von einer zuständigen (gerichtlichen) Behörde gezwungen, vertrauliche Informationen offenzulegen.
8.2 Der Kunde darf Angebote, Kostenvoranschläge, Bestellungen, Rechnungen und andere von Embion erhaltene kommerzielle Mitteilungen nicht an Dritte weitergeben.
9. Beendigung
9.1 Abgesehen von dem, was an anderer Stelle in diesem Vertrag vorgesehen ist:
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Jede Partei ist berechtigt, den Kaufvertrag durch eingeschriebenen Brief außergerichtlich aufzulösen, wenn die andere Partei auch nach einer schriftlichen Mahnung mit angemessener Fristsetzung mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag in Verzug bleibt.
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Der Käufer ist berechtigt, den Kaufvertrag außergerichtlich per Einschreiben aufzulösen, ohne dass es einer Mahnung oder eines Inverzugsetzungsnachweises bedarf, wenn Embion einen (c.q. vorübergehenden) Zahlungsaufschub beantragt oder wenn Embion einen (c.q. vorübergehenden) Zahlungsaufschub beantragt. Embion Konkurs beantragt oder für insolvent erklärt wird; das Unternehmen von Embion liquidiert wird; Embion sein derzeitiges Unternehmen aufgibt; ein wesentlicher Teil des Vermögens von Embion oder der Produkte und/oder der Sofware beschlagnahmt wird; oder Embion anderweitig als nicht mehr in der Lage angesehen werden muss, die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag zu erfüllen.
10. Allgemeines
10.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Embion gelten für jeden Kaufvertrag und/oder Auftrag, den Embion mit dem Kunden abschließt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen im Kaufvertrag und/oder einer Bestellung und den Bestimmungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die ersteren Vorrang. Letzteres gilt auch für den Fall, dass ein Konflikt zwischen dem Kaufvertrag und anderen anwendbaren Dokumenten, wie Produkt- und Softwaredokumentation, Sicherheitshinweisen und Angeboten, besteht.
10.2 Der vorliegende Kaufvertrag ist untrennbar mit dem noch abzuschließenden Lizenzvertrag über die für das Produkt erforderliche Software verbunden. Dies bedeutet, dass die Nutzung des Produkts und der darauf installierten Software einen Lizenzvertrag voraussetzt und umgekehrt.